Gebührenbefreiung und -ermäßigung für Kindertagesstätten

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Kindertagesstätte) wird eine Gebühr erhoben. Trotz einer möglichen Gebührenstaffelung können die Kosten nicht immer von den Familien alleine getragen werden. In diesen Fällen kann auf Antrag die Gebühr ganz oder teilweise (einkommensabhängig) vom Jugendamt übernommen werden. Im Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe, werden diese Anträge bearbeitet und beschieden.

Rechtsgrundlage:
§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII in Verbindung mit §§ 82 bis 85, 87 und 88 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Gebührenbefreiung für o.g. Bereich dient der finanziellen Entlastung der Familie. Mit dem Besuch einer Kindertagesstätte soll das Kind in seiner Entwicklung pädagogisch gefördert werden.

Antragstellung:
• Antrag auf Gebührenbefreiung einschließlich der dazu gehörigen Unterlagen
• Nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes ist ggfs. ein Folgeantrag zu stellen
Die Antragsformulare erhalten Sie in allen Bürgerbüros der Kommunen des Main-Kinzig-Kreises und im Jugendamt selbst - oder per Download, s. unten.

Antragsberechtigte:
Eltern des Kindes oder der alleinerziehende Elternteil mit dem das Kind in dem elterlichen Haushalt lebt, mit beispielsweise:
• geringem Einkommen
• Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
• Arbeitslosengeld I
• Wohngeldbezug
• Erhalt von Kindergeldzuschlag

Bitte senden Sie den Antrag an folgende Adresse:
Main-Kinzig-Kreis
Jugendamt
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen

Formulare zum Download
Antrag KiTa/Hort  
Arbeitszeitnachweis Arbeitszeitnachweis für Selbstständige
Benötigte Unterlagen (in Kopie) zur Antragstellung  
Mietbescheinigung Eigenheimkosten
Jahressonderzahlungen  

Kontakt
Sachbearbeiterin Zuständigkeit Sprechzeit Telefon Fax Email
Frau Dorn Bad Orb - Gelnhausen,
Linsengericht;
Neuberg
Mo - Do, 12.30 - 15.00 Uhr 06051 85-11391 06051 85-11488 Wiju-Kinderbetreuung@mkk.de
Frau Wolf Großkrotzenburg - Maintal Mo - Do, 08.00 - 12.00 Uhr 06051 85-11392 06051 85-11488 Wiju-Kinderbetreuung@mkk.de
Herr Gärtner Nidderau - Wächtersbach Mo - Do, 12.30 - 15.00 Uhr 06051 85-11383 06051 85-11488 Wiju-Kinderbetreuung@mkk.de


Antragstellung auf Gebührenbefreiung für Kindertagesstätten bei Asylbewerbern

Asylbewerber können Gebührenbefreiung beanspruchen, wenn sie gültige Ausweispapiere vorlegen können und analog auch Leistungen nach dem AsylbLG beziehen.
Der Rechtsanspruch bezieht sich auf den Vormittagsbesuch und endet mit der Einschulung.
Die Kostenübernahme setzt zwingend eine entsprechende Antragstellung voraus.
Es muss daher unbedingt darauf geachtet werden, dass die betreffenden Asylbewerberfamilien eine umgehende Antragstellung für ihr betreffendes Kind/Kinder in die Wege leiten.

Die Antragstellung gilt ab Eingang beim Jugendamt oder bei der zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung, bzw. KITA. Eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.

Neben dem von den Eltern unterschriebenen Originalantrag benötigen wir noch folgende Unterlagen in Kopie:





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